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Bewährungsstrafe in Prozess nach Kölner Silvesternacht

Archivmeldung vom 06.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Im ersten Prozess um sexuelle Nötigung in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof ist der 26-jährige Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden - wegen schweren Diebstahls wurde er aber zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Mann aus Algerien an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, begründete der Richter am Kölner Landgericht sein Urteil.

Zwei geladene Zeuginnen konnten sich nicht eindeutig an den 26-Jährigen erinnern und hatten teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf sexueller Nötigung schließlich fallengelassen.

Den Vorwurf gemeinschaftlich schweren Diebstahls von Mobiltelefonen und anschließender Hehlerei sah das Gericht hingegen als bewiesen an. In der Silvesternacht war es in Köln im Bereich Hauptbahnhof und Kölner Dom zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer vornehmlich aus dem arabischen Raum gekommen. In vielen Fällen wurden sowohl Sexualdelikte als auch Eigentums- und Körperverletzungsdelikte verübt. In der Folge gab es über tausend Strafanzeigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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