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Afghanistan Kläger-Anwalt Popal: Geldmangel behindert Klagen auf Schadenersatz

Archivmeldung vom 28.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Klagen der Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus auf Schadenersatz werden nach Angaben ihres Anwalts Karim Popal von Geldmangel beeinträchtigt. "Das ist eine sehr begründete und starke Klage geworden, untermauert von Gutachten", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). "Das einzige, was mich sehr stört, sind die Kosten des Verfahrens. Die Gerichtskosten betragen zirka 500 Euro pro Klage und Kopf. Und ich bin nicht in der Lage, das zu tragen. Wir sind deshalb auf Spenden angewiesen und haben bisher nicht für alle Opfer Klage eingereicht, sondern nur für 7 von 113."

Popal fügte hinzu: "Die Verjährungsfrist endet Ende 2012. Bis dahin werden wir für alle 113 Opfer Klage einreichen." Die Klage ist beim Landgericht Bonn anhängig, dem Sitz des Verteidigungsministeriums. Dies hatte aus freien Stücken nur 5.000 Dollar pro Kopf gezahlt. Der Anwalt lobte überdies den Abschlussbericht des Kundus-Untersuchungsausschusses. "Der Bericht ist okay", erklärte er. "Denn er bestätigt unsere Angaben über die Zahl der Opfer. Und auch die Schuldfrage ist geklärt. Das Bombardement war nicht erforderlich. Wir sind der Wahrheit einen Schritt näher gekommen." Gewünscht hatte sich Popal allerdings, "dass man auch mit den Witwen und Waisen mal spricht. Die Opfer kommen in dem Bericht praktisch nicht vor."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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