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Münchner Amoklauf: Gutachter sprechen von politisch motivierter Tat

Archivmeldung vom 04.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Der neunfache Mord vom 22. Juli 2016 in München kann nach Ansicht von drei von der Stadt München beauftragten Gutachtern als politisch motivierte, rechte Tat eingeschätzt werden. Einer der Gutachter spricht laut "Süddeutscher Zeitung" und WDR von Terrorismus.

Die drei Wissenschaftler kommen damit zu einem anderen Ergebnis als die Ermittlungsbehörden und die Staatsregierung, die die Tat als unpolitischen Amoklauf gewertet hatten. Die städtische Fachstelle für Demokratie hat die Sozialwissenschaftler Christoph Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb damit beauftragt, einen rechtsextremistischen Hintergrund des Schützen aufzuklären. Ihre Analysen präsentieren sie am Freitag im Münchner Rathaus.

Für die Forscher ist dabei die Opferauswahl entscheidend. David S. ermordete neun Menschen, sie alle stammten aus Einwandererfamilien. Außerdem sei das Datum der Jahrestag des Attentats des Terroristen Breivik, den S. als Vorbild gesehen habe, so die Gutachter. Anders als Amokläufer habe S. nicht an seiner eigenen Schule gemordet, er habe keines seiner Opfer gekannt. Er habe jedoch gewusst, dass am Tatort in der Nähe des Münchner Olympia-Einkaufszentrums viele Menschen mit Migrationshintergrund anzutreffen sein würden. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass S. selbst iranische Eltern gehabt habe.

Durch die Abwertung von Migranten habe er sich als "echter Deutscher" beweisen können, heißt es laut SZ und WDR in dem Gutachten. Weltbild und Tat von S. seien durchaus ambivalent, aber individuelle und politische Motive müssten sich nicht ausschließen, schreiben die Gutachter weiter. Die Forscher haben die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ausgewertet. Anders als die Behörden kommen zwei der Gutachter zu dem Schluss, dass es sich um ein Hassverbrechen handele; die Kriterien des polizeilichen Definitionssystems (PMK) für rechte Straftaten würden erfüllt. Die Behörden vernachlässigten die rassistische Dimension der Tat.

Der dritte Wissenschaftler kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass es sich bei David S. um einen sogenannten "Einsamen Wolf"-Terroristen handeln könnte. Die Ermittler hätten außer Acht gelassen, dass S. seine Tat lange Zeit und akribisch vorbereitet habe und dass er in seinen Augen München vor Überfremdung habe schützen wollen. Dass S. keine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen gepflegt habe, sei kein Beleg dafür, dass er kein Terrorist sei - so wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann argumentiert. Vielmehr liege ein Fall eines Einzeltäters vor, der ohne Unterstützung einer Organisation gehandelt habe, ein Produkt der Selbstradikalisierung.

Dies sei ein seltener, wenngleich immer häufiger vorkommender Sonderfall des Terrorismus. Die Ermittlungsbehörden hingegen bleiben bei ihrer Einstufung, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte: Dass S. nur Menschen mit Migrationshintergrund als Opfer ausgesucht habe, dürfte "dem persönlichen, aber verallgemeinerten Feindbild der ehemaligen Mobber geschuldet sein".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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