Nach Germanwings-Absturz: Hinterbliebene scheitern erneut mit Schadensersatzforderungen
Archivmeldung vom 15.09.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittNach dem Absturz einer Maschine von Germanwings 2015 in den französischen Alpen hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm die Berufung der Hinterbliebenen der Opfer der Flugkatastrophe zurückgewiesen. Angehörige von Verunglückten hatten zusätzliche Entschädigung von jeweils 30.000 Euro gefordert. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Somit bestätigte das OLG Hamm die Abweisung der Klage durch das Landgericht Essen vom 1. Juli 2020. Die Revision zum Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen worden, hieß es in einer Pressemitteilung des OLG Hamm, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Die klagenden Angehörigen würden die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Hintergrund der Klage ist der Absturz eines Flugzeugs am 24. März 2015 auf einem Flug von Barcelona nach Düsseldorf, der auf das Verhalten des Kopiloten zurückzuführen sein soll. Die an Bord befindlichen sechs Besatzungsmitglieder und 144 Passagiere, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See, kamen ums Leben.
Die Kläger werfen der Fluggesellschaft vor, die flugmedizinischen Untersuchungen des Kopiloten in ihren Aero Medical Centren seien nicht gründlich genug durchgeführt worden. Ansonsten hätte nicht übersehen werden können, dass dieser an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide, argumentierten sie. Mit dieser Erkrankung hätte der erwähnte Kopilot nicht mehr für den Flugbetrieb zugelassen werden dürfen, wodurch der Absturz hätte vermieden werden können.
Das beantragte Schmerzensgeld soll jeweils 30.000 Euro pro Todesfall betragen. Zuvor waren bereits Schadensersatzsummen von jeweils 10.000 Euro gezahlten worden.
Flugzeugkatastrophen in Europa mit den meisten Todesopfern bis 2021
Bei dem Zusammenstoß von zwei Maschinen der niederländischen KLM und US-amerikanischen Pam Am am 27. März 1977 auf dem Flughafen Teneriffa „Los Rodeos“ kamen 583 Menschen ums Leben. 346 Tote gab es bei dem Unfall vom 3. März 1974 bei Paris. Eine DC-10-10 der Turkish Airlines stürzte kurz nach dem Start in einen Wald. Am 17. Juli 2014 wurde die Boeing 777 der Malaysia Airlines über der Ukraine durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen. Alle 298 Insassen starben. Das sind laut dem Portal „Aviation Safety“ die Flugzeugunglücke mit den meisten Todesopfern in Europa (Stand: 23. August).
Im Juli 2020 hatte das Landgericht Essen die Klage von acht Angehörigen der Todesopfer abgewiesen. Nun wandten sich drei von ihnen mit ihren Berufungen an das Oberlandesgericht.
Dabei habe der 27. Zivilsenat des OLG am Dienstag erläutert, dass die Fluggesellschaft nicht der Adressat der Klage sein könne: Die flugmedizinische Untersuchung von Piloten sei die Aufgabe des Luftfahrtbundesamtes, einer Bundesoberbehörde. Daher sei der Bund der richtige Anspruchsgegner.
Außerdem hätten die Kläger zu von ihnen jeweils im Einzelfall erlittenen sogenannten „Schockschäden“ auch in zweiter Instanz nicht hinreichend substantiiert und differenziert vorgetragen, heißt es in der Pressemitteilung des OLG. Dies sei aber notwendig, um jeweils eigene Schadensersatzansprüche der Angehörigen zu begründen, wie bereits das Landgericht Essen angenommen habe.
Wie der WDR berichtete, wollten die Angehörigen das Urteil in einer ersten Reaktion nicht akzeptieren. Nun hätten sie vor, gegen die Bundesrepublik Deutschland zu klagen. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts sollen auch 80 weitere Angehörige gewartet haben, die in Frankfurt auf Schmerzensgeld gegen die Lufthansa geklagt haben.
Nach Informationen der „Zeit“ hält der Rechtsanwalt Elmar Giemulla die Argumentation des Oberlandesgerichts für ebenso falsch wie die der Essener Richter. Es sei zu prüfen, ob seine Mandanten gegen die Entscheidung vorgehen."
Quelle: SNA News (Deutschland)