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Widerstand wirkt: Impfpflicht für Pflegepersonal in Deutschland fällt

Archivmeldung vom 14.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild Impfung: Freepik / Fotomontage: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Symbolbild Impfung: Freepik / Fotomontage: Wochenblick / Eigenes Werk

Noch im Mai jubelte SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Das politisch korrumpierte Verfassungsgericht hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen musste sich weiterhin der Gentherapie-Spritze unterziehen oder mit Strafen rechnen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Doch nun kommt Bewegung in die Sache und Lauterbach droht eine Niederlage, denn die Impfpflicht für Pflegekräfte könnte im Dezember auf Druck der Länder auslaufen.

Wie “pflegen-online” berichtet, dürfte die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 31. Dezember auslaufen. Grund ist der anhaltende Widerstand gegen diese Schikane. Denn es war absehbar, dass dieses Instrument den Mangel an Personal im medizinischen Bereich und in der Pflege nur weiter verschärft. Zudem wurde auch vorab bereits gewarnt, dass eine Umsetzung dieser Teilimpfpflicht zu einem übermäßigen und kaum bewältigbaren bürokratischen Aufwand führen würde. In vielen Bundesländern wurden daher die Vorgaben aus Berlin eher zögerlich oder teilweise auch gar nicht umgesetzt. Trotz tausender Ungeimpfter wurde zum Teil kaum gestraft. Das Personal, welches man noch hatte, wollte man nicht gänzlich vergraulen.

Widerstand gegen Impfpflicht

Denn der Widerstand gegen diesen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit hatte sich schnell formiert. Innerhalb begann die Vernetzung etwa durch Job-Portale für die ungeimpften “Helden des Alltags”, die das auch bleiben wollten. Ebenso führte der Schritt der Einführung auch dazu, dass immer mehr Personal aus dem Gesundheitsbereich, weil es ohnehin von einem Berufsverbot bedroht war, über die schädlichen Folgen und Nebenwirkungen der angeblich wirksamen und sicheren Corona-Impfung auspackten. Aber auch die Opposition im Bundestag – allerdings nur in Form der AfD – unterstützten den Widerstand und die Proteste und arbeiteten daran, diese Diskriminierung einzelner Berufsgruppen zu Fall zu bringen.

Spalter und Impf-Fanatiker rudern zurück

So stellen sich nun auch die System- und Blockparteien in den Ländern – also CDU, CSU, Grüne, SPD und Linke – gegen eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht. So erklärte etwa Thüringens umstrittener Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen aufgehoben werden müsse: “„Das einzige Ergebnis ist, dass wir den Unfrieden per Amt in die Einrichtungen tragen. Das finde ich unerträglich.” Dabei unterschlug er allerdings, dass er im Februar noch “Bundestreue” bewies, auch wenn das Gesetz “Widersprüche produziere”. Eine allgemeine Impfpflicht sei die bessere Lösung gewesen, befand er damals.

Auch Gesundheits- und Sozialminister anderer Länder, wie Sachsen, Bayern, Bremen etc, sind unabhängig ihrer Parteifarbe mittlerweile für ein Auslaufen der Maßnahmen. Hauptgrund dürfte aber nicht gesundheitspolitische Einsicht sondern vielmehr eine Verschärfung des Personalmangels sein. So lobte zwar Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) noch immer die Impfung, kommt aber nicht umhin zuzugeben, dass die Impfung nicht vor Infektionen schützt und die Sicherung der medizinischen Versorgung wichtiger sei.

Was passiert mit Strafen?

Im Gesundheitsministerium von Impf-Fanatiker Karl Lauterbach hält man sich derzeit offenbar noch zurück und will sich die Niederlage nicht eingestehen. Fraglich ist zudem, wie mit den Betretungsverboten und Bußgeldern, die verhängt wurden, umgegangen wird. Wie eine Arbeitsrechtsexpertin gegenüber pflegen-online erklärt, würden die Bußgelder nicht zurückerstattet. Betretungsverbote jedoch würden hinfällig und davon betroffenes Personal könnte an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Allerdings ist fraglich, ob sie dies überhaupt noch wollen, so wie mit ihnen umgesprungen wurde."

Quelle: Wochenblick

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