Raser bezahlen! Traurige Bilanz einer Geschwindigkeitskontrolle.
Archivmeldung vom 03.11.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Unfallkommission beschloss unlängst eine Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 km/h im Bereich der Einmündung der Auffahrt zur Autobahn 61 an der Anschlussstelle Mackenstein (K 8). Grund waren die teils schweren Verkehrsunfälle - acht Leichtverletzte und drei Schwerverletzte- an dieser Stelle. Jedes Kind weiß aber, dass Verbote nur dann Wirkung haben, wenn einer Nichtbeachtung auch Kontrollen und "Strafen" folgen. Um Unfälle zu verhindern bzw. deren Schwere zu verringern, kontrollierte die Polizei am Montag, 31.10.2016, an besagter Stelle.
Neben der üblichen Presseankündigung zu dieser Kontrolle wurde am Messtag sogar ein Streifenwagen offen in unmittelbarer Nähe des Messfahrzeugs postiert. Die Bilanz der sechsstündigen Kontrolle: Es wurden 2853 Fahrzeuge gemessen. 297 Verkehrsteilnehmer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h! 15 % davon waren so schnell unterwegs, dass sie einen Bußgeldbescheid und Punkte erwartet!
Die drei, die es an diesem Tag am eiligsten hatten, müssen mit einem vierwöchigen Fahrverbot sowie mit 240 Euro Bußgeld und zwei Punkten rechnen, so auch der Fahrer, der mit 105 km/h unterwegs war.
Der Unterschied ist gewaltig, ob man bei einer Gefahrensituation versucht, sein Fahrzeug von 50 oder von 105 km/h aus zum Stillstand zu bringen. Bei 105 km/h vervierfacht sich der Bremsweg. Statt ca. 14 Meter sind es fast 56 Meter. Rechnet man die "Schrecksekunde" beim Erblicken des Hindernisses hinzu, ergibt sich ein Anhalteweg von 86 Metern!
Wer "nachher" mehr Schuld hatte, wenn es denn "gerappelt" hat, ist hinsichtlich der materiellen Schäden völlig nachrangig zu sehen - denn diese übernehmen die Versicherungen. Wie man aber mit dem Wissen oder der (Teil-)Schuld lebt, einen anderen Menschen schwer verletzt oder gar getötet zu haben, dessen Familie / Angehörige oder auch man selbst ein Leben lang mit den Folgen leben muss - nur um ein paar Minuten früher einzutreffen, das möchte doch eigentlich niemand freiwillig erfahren.
Ihre Polizei wird Sie auch weiterhin dabei unterstützen, sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten, damit es möglichst erst gar nicht zu einem schlimmen Unfall kommt. Reisen statt Rasen! Raser bezahlen!
Quelle: Kreispolizeibehörde Viersen (ots)