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Ehemalige KZ-Sekretärin legt Revision gegen Bewährungsstrafe ein

Archivmeldung vom 28.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Die Verteidigung und ein Nebenklagevertreter haben gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen eine ehemalige Zivilangestellte des Konzentrationslagers Stutthof Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Die mittlerweile 97-jährige Frau, die als Sekretärin in einem Konzentrationslager gearbeitet hatte, war von dem Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es hatte die Frau nach über einem Jahr Verhandlung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil ist aufgrund der Revision zunächst nicht rechtskräftig, die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Der Bundesgerichtshof prüfe nun, ob Verfahren ordnungsgemäß geführt und das materielle Recht richtig angewendet worden sei, teilte das Landgericht Itzehoe mit. Eine erneute Beweisaufnahme erfolge nicht. Die Angeklagte war von 1943 bis 1945 im KZ Stutthof tätig gewesen, knapp 40 Kilometer östlich von Danzig. Ihr wird vorgeworfen, als Sekretärin in der Kommandantur von den Vorgängen im Lager gewusst zu haben. Ihre Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gefordert, weil die Frau zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alt war.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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