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Medien: Wie die Österreichische Post Ihre Daten sammelt und verkauft

Archivmeldung vom 07.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Автор: Leut - собственная работа, CC BY-SA 3.0, Ссылка

Nicht nur die Wohnadresse, sondern auch der Lebensstil und sogar die Parteiaffinität sind relevant: Das Portal Addendum hat in einem Artikel vom Montag preisgegeben, welche Daten die Post über die Österreicher sammelt und wie sie sie vermarktet.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Laut dem Portal legte die Österreichische Post AG Profile von mehr als drei Millionen Österreichern an, in denen 50 Parameter abgespeichert werden können. Neben Name, Adresse, Geschlecht und Alter zählen dazu auch Angaben wie etwa, ob eine Vorliebe für Bioprodukte oder eine Investment-Affinität besteht. Besonders brisant soll dabei die Verzeichnung politischer Vorlieben sein.

Unternehmen oder politische Organisationen können die eingepflegten Datensätze mieten oder über einen bestimmen Zeitraum leasen – für einen zielgruppengerechten Versand von Werbung. So hat die SPÖ etwa im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 den Gesamtbestand der Postadressen erworben, inklusive Anschrift und Interessensprofile. Auf Basis von rund drei Millionen Profilen könne man Wahlwerbung gezielter verschicken und Hausbesuche besser koordinieren, schreibt das Portal.

Als lizensierter Adressenhändler ist die Post laut dem Österreichischen Rundfunk dazu berechtigt, öffentliche Daten zu vertreiben. Der Verkauf von Adressen soll für die Post einen Jahresumsatz in Millionenhöhe bringen. Sogar ein eigener Onlineshop soll dafür eingerichtet worden sein.

Experten der Datenschutzorganisation Epicenter.works halten allerdings die Speicherung und Weitergabe der Parteiaffinität, wie sie die Post praktiziert, für nicht legal.

„Die Art der Verwendung spricht dafür, dass wir hier genau im Verbotsbereich sind. Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann“, zitiert Addendum den Rechtsanwalt und Datenschutz-Experten Axel Anderl.

Per se sei das Parteienbekenntnis eine besonders geschützte Datenkategorie. In den meisten Fällen dürfen diese Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen verarbeitet werden.

Früheren Berichte zufolge hatte eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post, die Deutsche Post Direkt GmbH, seit Jahren massenhaft Kundendaten an politische Parteien verkauft, die damit gezielte Wahlwerbung organisieren.

Konkret soll es um die CDU und die FDP gehen. Die Parteien waren offenbar im Stande, gebäudegenaue Wahlwerbung zu platzieren. Unter anderem soll diese Praktik im Bundestagswahlkampf 2017 zur Anwendung gekommen sein."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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