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OVG bestätigt Verbot von "Querdenker"-Demos in Berlin

Archivmeldung vom 22.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot mehrerer Querdenker-Demos für das Pfingstwochenende bestätigt.

Die "negativen Erfahrungen" aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der "Querdenker-Szene" rechtfertigten die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, hieß es. Die Beschlüsse seien "unanfechtbar", so die Richter (OVG 1 S 86/21 und 87/21). Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin mit zwei Beschlüssen entschieden, dass die Verbote mehrerer für das Pfingstwochenende angemeldeter Versammlungen in Berlin nicht zu beanstanden seien. Grund sei "eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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