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Weiterer Höcke-Prozess wegen SA-Parole

Freigeschaltet am 24.06.2024 um 09:37 durch Mary Smith
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Halle (Saale) hat am Montagvormittag ein weiterer Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke begonnen. Anders als beim ersten Prozess gab es zunächst keine Bilder des Angeklagten, Fotografen und Kameraleute mussten den Gerichtssaal vor Prozessauftakt verlassen.

Höcke muss sich wieder von dem Landgericht Halle verantworten, wo er bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden war, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) aus der NS-Zeit zugeordnet wird. Auch in diesem Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera. In diesem Fall liefen allerdings bereits Ermittlungen gegen Höcke, zudem soll er die Losung nicht selbst ausgesprochen, sondern das Publikum dazu animiert haben. Es ist unklar, ob sich diese Umstände strafverschärfend auswirken, oder ob Höcke mit einer geringeren Strafe oder gar straffrei davon kommt, weil er vor dem Publikum lediglich über das zum damaligen Zeitpunkt bereits laufende Verfahren sprach. Zu Prozessauftakt am Montag versuchte die Verteidigung, die Legitimation des Gerichts anzufechten. Während für den ersten Prozess vier Verhandlungstage angesetzt und auch benötigt worden waren, sind es jetzt zwei. Bereits am Mittwoch könnte ein Urteil fallen. Das Thema wird allerdings noch länger für Schlagzeilen sorgen: Die erste Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, Höckes Verteidiger sind in die nächste Instanz gegangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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