GBA: Mutmaßlicher IS-Terrorist wegen Anschlagsplänen festgenommen
Archivmeldung vom 16.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićWegen eines Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag am Flughafen Hannover einen iranischen Staatsbürger festnehmen lassen.
Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten sowie zweier weiterer
Beschuldigter und einer nicht tatverdächtigen Person im Raum Paderborn
durchsucht, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit. Der
Verdächtigte wurde am Dienstag dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl erlassen und in
Vollzug gesetzt hat.
Der Beschuldigte sei der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen dringend
verdächtig, hieß es. Daneben werden ihm die Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung im Ausland und Verstöße gegen das
Außenwirtschaftsgesetz sowie das Sichverschaffen einer Anleitung zur
Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt.
Im
Haftbefehl wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Anhänger der Ideologie
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
zu sein. Er soll sich demnach mehrfach über das Internet Unterlagen
beschafft haben, die Empfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von
Anschlägen enthielten. Bereits im Januar 2024 soll er sich in einem
Telegram-Chat von einem Chatpartner erklären lassen haben, wie er mit
derartigen Dateien umgeht, um eine Entdeckung durch
Strafverfolgungsbehörden zu verhindern, hieß es.
Der Beschuldigte
soll sich dem Haftbefehl zufolge am 14. Oktober an den Flughafen
Hannover begeben haben, um einen Flug in die Türkei anzutreten. Dort
soll er beabsichtigt haben, nach Syrien weiterzureisen, um sich dort dem
IS als Kämpfer anzuschließen. Vor Antritt des Fluges wurde der
Beschuldigte vorläufig festgenommen.
Zuvor soll er bereits in der
ersten Jahreshälfte 2024 einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag
zugunsten des IS nach Syrien in mehreren Einzelzahlungen über
Mittelspersonen in der Türkei transferiert haben, heißt es im Haftbefehl
weiter. Die Gelder sollten insbesondere der Verbesserung der
Versorgungslage von in den syrischen Lagern Al-Hol und Atmah
inhaftierten weiblichen Mitgliedern des IS dienen, hieß es weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur