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Integrierte kommunale Schulden steigen im Jahr 2023 um 3,0 %

Freigeschaltet am 27.11.2024 um 08:07 durch Mary Smith
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
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Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen beim nicht-öffentlichen Bereich stiegen nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresanfang 2023 um 3,0 %. Im Vorjahr hatte der Anstieg 4,3 % betragen. Für die integrierten kommunalen Schulden werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergab sich so zum Jahresende 2023 insgesamt ein Schuldenvolumen von 322,9 Milliarden Euro oder 4 133 Euro pro Kopf.

Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland mit 6 178 Euro am höchsten

Die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland waren nach der integrierten Modellrechnung Ende 2023 mit 6 178 Euro pro Kopf am stärksten verschuldet, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5 789 Euro) und Nordrhein-Westfalen (4 752 Euro).

Im Rahmen des Saarlandpakts wurden bis zum Jahresende 2023 Kassenkredite der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 791,3 Millionen Euro vom Land übernommen, wodurch die Schulden der kommunalen Kernhaushalte gegenüber dem Jahresanfang 2023 um 1,2 % sanken. Dass dennoch die integrierten kommunalen Schulden um 1,8 % zunahmen, lag an einem überproportionalen Anstieg der Schulden der kommunalen Beteiligungen im Saarland.

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen bauten sowohl Kernhaushalte als auch kommunale Beteiligungen Schulden auf, insgesamt stiegen die integrierten kommunalen Schulden hier um 3,1 % beziehungsweise 4,4 %.

Pro-Kopf-Verschuldung in Brandenburg mit 2 519 Euro am niedrigsten

Die geringsten Schuldenniveaus pro Kopf wurden für die Kommunen in Brandenburg (2 519 Euro), Sachsen (2 915 Euro) und Bayern (3 153 Euro) ermittelt. Während die integrierten kommunalen Schulden Brandenburgs im Jahr 2023 unverändert (0,0 %) blieben, nahmen die Schulden der Kommunen in Bayern (+8,6 %) und Sachsen (+4,2 %) wie bereits im Vorjahr kräftig zu.

Methodische Hinweise:

Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Die Einführung des Deutschlandtickets ab dem Berichtsjahr 2023, die eine Umklassifizierung der öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr von sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zu Extrahaushalten veranlasste, führte zu einer Erhöhung des Schuldenvolumens der kommunalen Anteile an Extrahaushalten in diesem Jahr, hatte aber keinen Einfluss auf die integrierte kommunale Verschuldung insgesamt.

Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken - also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen werden kann - kann von den integrierten kommunalen Schulden nicht abgeleitet werden. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.

Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstige inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Ebenso sind die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene.

Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.

Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit der nach Vorgaben der Europäischen Union erstellten Schuldenstatistik (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 288 vom 29. Juli 2024).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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