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Hahn: "Der Widerruf von PKW-Leasingverträgen ist ein Geheimtipp im Dieselskandal"

Archivmeldung vom 21.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

"Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält".

"Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden", ergänzt Anwalt Hahn. "Nach unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist", verrät Hahn. "Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen".

"Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten und PKW-Leasingverträgen ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Autokredit-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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