Amtshilfe: Bundeswehr beendet sofortige Katastrophenhilfe in den Hochwassergebieten
Archivmeldung vom 31.08.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm Dienstag, den 31. August beendet die Bundeswehr ihren seit dem 14. Juli 2021 andauernden Katastrophenhilfeeinsatz in den Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Die derzeit noch verbliebenen 86 Soldatinnen und Soldaten werden ihren Auftrag heute beenden und im Anschluss in ihre Heimatstandorte zurückverlegen.
In den nächsten zwei Wochen wird täglich ein Team des Landeskommandos Rheinland-Pfalz in den Kommunen unterwegs sein, das Amtshilfeersuchen aufnimmt und mit niedriger bürokratischer Hürde an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr weitergibt. Die Amtshilfe wird so wieder in das Regelverfahren überführt. Die Bundeswehr hilft damit punktuell und zielgenau, jedoch nicht mehr in der gesamten Fläche, sondern da, wo notwendig und sinnvoll - solange Hilfe benötigt wird.
"Die Bilder der Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden uns noch lange in den Köpfen bleiben", resümiert Generalleutnant Martin Schelleis. Als Nationaler Territorialer Befehlshaber ist er für die Führung der Bundeswehr in Fällen der Amtshilfe in Deutschland zuständig. "Es ist gut zu wissen, dass wir helfen konnten, dass unsere Strukturen gegriffen haben und dass nun die Behörden und Hilfsorganisationen vor Ort wieder selbstständig ihre Arbeit aufnehmen können".
Am 16. Juli rief die Bundeswehr den militärischen Katastrophenalarm aus, um eine schnelle Hilfe in den Hochwassergebieten zu ermöglichen. In der Folge konnten die betroffenen Gemeinden und Landkreise unkompliziert Amtshilfeersuchen stellen.
Die Menschen vor Ort haben unvorstellbares Leid erlitten. Mit der unbürokratischen Soforthilfe der Bundeswehr konnte dieses zumindest ein wenig abgemildert werden. Zum Beispiel waren im Ahrtal ein Großteil der Brücken durch die Wassermassen zerstört worden. Innerhalb von drei Tagen konnte die Bundeswehr sieben Behelfsbrücken zur Verfügung stellen, um den Verkehrsfluss und damit die Versorgung und Erreichbarkeit vor Ort wieder sicher zu stellen.
Der fast zweimonatige Einsatz der Bundeswehr gliederte sich dabei in drei Phasen: In der ersten Phase lag der Schwerpunkt auf der Rettung von Menschen - hier wurden vor allem Hubschrauber und geländegängige Fahrzeuge sowie Bergepanzer zum Räumen der Rettungswege eingesetzt. Die zweite Phase kümmerte sich um Stabilisierung, das heißt hier wurde zerstörte oder beschädigte Infrastruktur behelfsmäßig wiederhergestellt. Unter anderem wurden in dieser Phase Kommunikationsnetze mittels Satellitenkommunikationsanlagen bereitgestellt, sowie die Wasser- und Abwasserversorgung, sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Verpflegung und Medikamenten sichergestellt. In der dritten und letzten Phase, dem Wiederaufbau, wurden vor allem Straßen und Brücken behelfsmäßig instandgesetzt und in der Folge an Dritte übergeben. Bereits am 16. August 2021 wurde eine von drei Behelfsbrücken vom Typ Medium Girder Bridge an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz übergeben. Mit dem Erreichen einer ausreichenden Grundversorgung und der Übernahme der verbliebenen Aufgaben vor Ort durch zivile Kräfte endet der sofortige Katastrophenhilfeeinsatz der Bundeswehr in den Hochwassergebieten.
"Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe", heißt es in Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Im Allgemeinen bedeutet das, dass auf dieser Grundlage die Bundeswehr gegenüber anderen Behörden Amtshilfe in vielfältiger Art und Weise leistet. Unterstützungsleistungen beziehungsweise Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen sind Amtshilfe für sogenannte anforderungsberechtigte Dritte, darunter fallen im konkreten Fall Behörden. Diese Amtshilfe folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, erst wenn die erforderliche Hilfeleistung durch die eigentlich zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr beziehungsweise des Katastrophenschutzes nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden kann, darf die Bundeswehr eingesetzt werden - in den Hochwassergebieten war dies der Fall.
Seitdem wurden 185 Hilfeleistungsanträge bewilligt und 58 Soforthilfen geleistet, um mit Großgerät und speziellen Fähigkeiten schnell und unbürokratisch den Behörden bei der Gefahrenabwehr zur Seite zu stehen. Die nun verbliebenen Aufgaben übernehmen wieder die zivilen Kräfte. In den 48 Tagen wurden bis zu 2.330 Soldatinnen und Soldaten mit mehr als 300 Fahrzeugen gleichzeitig in den Hochwassergebieten eingesetzt. Zudem waren bis zu zehn Hubschrauber bei der Rettung von Personen oder dem Transport von Material, sowie sieben Satellitenkommunikationsanlagen und drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen gleichzeitig im Einsatz. Insgesamt unterstützte die Bundeswehr mit knapp 2,6 Millionen Litern an abgegebenen Kraftstoffen, das entspricht fast 58.000 vollgetankten Mittelklassewagen. Auf dem Landweg wurden insgesamt rund 3.060 Tonnen und über die Luft rund 100 Tonnen an Material transportiert.
Quelle: Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis (ots)