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ADAC Stauprognose: 21. bis 23. März 2025 Ende der Frühlingsferien in Hamburg Ruhiger Verkehr mit Ausnahmen

Freigeschaltet am 18.03.2025 um 10:32 durch Mary Smith
Ein typischer Stau wie er unzählige male auf deutschen Autobahnen vorkommt (Symbolbild)
Ein typischer Stau wie er unzählige male auf deutschen Autobahnen vorkommt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Autofahrer können sich am kommenden Wochenende auf überwiegend entspannte Verkehrsverhältnisse einstellen. Das Ende der Frühlingsferien in Hamburg wird voraussichtlich nur geringe Auswirkungen auf das bundesweite Verkehrsgeschehen haben. Lediglich auf den Strecken in die Wintersportgebiete der Alpen und zurück ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Zudem kann es an den rund 920 Autobahnbaustellen zu Verzögerungen kommen.

Besonders betroffen sind voraussichtlich folgende Autobahnabschnitte in beiden Richtungen:

  • A1 Köln - Dortmund - Münster - Bremen - Hamburg
  • A3 Köln - Frankfurt - Nürnberg - Passau
  • A5 Basel - Karlsruhe - Heidelberg
  • A7 Füssen/Reutte - Ulm - Würzburg
  • A8 Salzburg - München - Stuttgart - Karlsruhe
  • A9 München - Nürnberg
  • A93 Kufstein - Inntaldreieck
  • A95 München - Garmisch-Partenkirchen
  • A96 München - Lindau
  • A99 Umfahrung München

Auch auf den Fernstraßen in die Alpenländer kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Besonders staugefährdet sind die Brenner-, Tauern- und Inntalautobahn, die Fernpass-Route sowie wichtige Urlaubsrouten in der Schweiz und Italien. In Österreich gelten in Tirol entlang der Inntalautobahn A12 und der Fernpass-Route an den Wochenenden bis Ende April Abfahrtssperren für den überregionalen Durchgangsverkehr. Die Inntalautobahn wird zudem in der Nacht vom 22. März von 20 Uhr bis 6 Uhr komplett gesperrt.

Zudem sind an den deutschen Grenzen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz weiterhin Einreisekontrollen möglich, die zu Wartezeiten führen können.

Da in höheren Lagen weiterhin winterliche Verhältnisse herrschen können, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer sich über die jeweils geltenden Vorschriften erkundigen und auf eine entsprechende Winterausrüstung achten.

Quelle: ADAC (ots)

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