Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs
Archivmeldung vom 15.07.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserReisende sollten darauf verzichten, im Ausland Medikamente zu kaufen. "Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs. Denn erstens steigt im Ausland das Risiko, unwissentlich ein gefälschtes Arzneimittel zu kaufen. Zweitens gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.
Weltweit sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 8 bis 10 Prozent aller Medikamente gefälscht. In ärmeren Ländern ist das Risiko für Arzneimittelfälschungen besonders groß. Arzneimittelfälschungen enthalten einen anderen Wirkstoff als deklariert, den angegebenen Wirkstoff in einer anderen Konzentration oder gar keinen Wirkstoff. Benkert: "Auch falls ein Medikament im Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich sein." Die Gefahr, im Ausland ein gefälschtes Medikament zu kaufen, ist besonders auf Wochenmärkten oder bei fliegenden Händlern sehr groß.
Bei der Einreise in die EU dürfen Urlauber nur die Menge an Medikamenten mitführen, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt ist. Als Faustregel gelten dabei eine Packung bzw. der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament. Urlauber dürfen aus dem Ausland keine Medikamente für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke mitbringen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmittel dürfen generell nicht eingeführt werden. Auch einige Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland unter das Arzneimittelrecht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Mittel. Alle diese Präparate werden vom Zoll konfisziert und der Reisende kann bestraft werden.
Wer dauerhaft Medikamente braucht, sollte im Urlaub ausreichend große Mengen mitnehmen oder sich diese ggf. im Voraus vom Arzt verordnen lassen. Flugreisende sollten beachten, dass Flüssigkeiten, Cremes oder Sprays nur in begrenzter Menge mit an Bord gebracht werden dürfen. Für stark wirksame Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel sollte ein ärztliches Attest mitgeführt werden.
Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)