"Spiegel": Rechte V-Leute in den 90er Jahren offenbar systematisch vor Strafverfolgung geschützt
Archivmeldung vom 05.11.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie deutschen Verfassungsschutzbehörden sollen in den neunziger Jahren rechtsextreme V-Leute systematisch vor Strafverfolgung geschützt haben. Das geht laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus einer als "geheim" eingestuften Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) hervor.
In dem 14-seitigen "Positionspapier", das im Februar 1997 erstellt wurde, übt das BKA massive Kritik an der Quellenführung des Verfassungsschutzes. So würden V-Leute vor Durchsuchungen gewarnt oder relevante Informationen erst so spät an die Polizei weitergeleitet, dass rechte Aktionen "nicht mehr verhindert werden" könnten.
Verfassungsschutz-Quellen, "die als Straftäter festgestellt wurden", würden zudem oft "weder angeklagt noch verurteilt"; viele der Quellen seien "überzeugte Rechtsextremisten", die glaubten, unter dem Schutz des Verfassungsschutzes "im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können". Die Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und BKA waren so gravierend, dass es im November 1996 zu einem Spitzentreffen der Behördenchefs gekommen war.
Der neue Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen sagte dem "Spiegel": "Die Kultur der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz hat sich bereits geändert." Durch die positiven Erfahrungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin habe sich "ein Austausch etabliert, der intensiver und vertrauensvoller als in der Vergangenheit ist".
Seine Vorwürfe belegt das BKA in seiner Analyse 1997 mit konkreten Fallbeispielen und nennt die Klarnamen von insgesamt neun Personen, die im Zuge von Ermittlungen oder Telefonüberwachungen als Verfassungsschutz-Quellen erkannt worden seien. Dem Papier zufolge wurde etwa eine rechtsextreme "Aktionswoche" zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im August 1994 maßgeblich von Spitzeln des Inlandsgeheimdienstes organisiert unter den Koordinatoren hätten sich nicht weniger als fünf Quellen des Verfassungsschutzes befunden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur