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Tarifverdienste im 1. Quartal 2023 um 2,7 % höher als im Vorjahresquartal

Archivmeldung vom 31.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 im Durchschnitt um 2,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen sind im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 8,3 %.

Gastgewerbe, Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen und Verarbeitendes Gewerbe mit den höchsten Anstiegen

Die tarifliche Entwicklung erfolgte im 1. Quartal 2023 in den Wirtschaftsabschnitten unterschiedlich. So waren im Gastgewerbe (+10,4 %) und bei den Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen auch die Leiharbeit (+8,4 %) zählt, vor allem die starken prozentualen Erhöhungen der Bruttomonatsverdienste ausschlaggebend. Die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe war hingegen durch eine vergleichsweise geringe prozentuale Erhöhung der Bruttomonatsverdienste (+1,0 %) bei gleichzeitig starker Erhöhung der Sonderzahlungen (+9,9 %) geprägt.

Veränderungen von Sonderzahlungen können den Vorjahresvergleich teilweise mit gegensätzlicher Wirkrichtung beeinflussen:

Eine neue oder höhere Einmalzahlung im Tarifabschluss als Ersatz für eine prozentuale Tabellenerhöhung wirkt indexsteigernd, eine identische Einmalzahlung (beispielsweise als Ersatz für eine Tabellenerhöhung) wie im Vorjahr wirkt indexneutral. Eine im 1. Quartal 2022 gezahlte Coronaprämie, die es 2023 nicht mehr gibt, wirkt indexreduzierend, eine im 1. Quartal 2023 ausgezahlte Inflationsgeldprämie, die es im Vorjahresquartal noch nicht gab, wirkt indexsteigernd.

In den Wirtschaftsbereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (-1,5 %), Erziehung und Unterricht (-1,8 %) sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung (-1,7 %) führten insbesondere die im Vorjahresquartal gezahlten Coronaprämien zu einer negativen Entwicklung des tariflichen Index mit Sonderzahlungen.

Index mit Sonderzahlungen steigt in Ostdeutschland unterdurchschnittlich

Während für Westdeutschland der Tarifindex mit und ohne Sonderzahlungen (2,8 % bzw. 2,5 %) eine relativ ähnliche Tendenz auswies, fiel die Entwicklung des Tarifindex mit Sonderzahlungen in Ostdeutschland mit 1,4 % deutlich gedämpfter aus. Der Index ohne Sonderzahlungen lag hingegen im Vergleich zu Westdeutschland mit 2,7 % nur geringfügig höher. Die unterdurchschnittliche Entwicklung des Tarifindex mit Sonderzahlung Ostdeutschlands im Vergleich zu Westdeutschland findet sich nicht in allen Wirtschaftsabschnitten wieder. Besonders deutlich sind die vergleichsweise höheren westdeutschen Sonderzahlungsentwicklungen in den Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft (+3,1 % in Westdeutschland vs. +0,8 % in Ostdeutschland), Energieversorgung (3,2 % vs. 0 %), Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (5,4 % vs. 3,9 %) und den freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (3,7 % vs. 0,6 %) zu beobachten. Eine gänzlich gegenläufige Entwicklung gab es beim Bergbau: Hier stieg der Tarifindex mit Sonderzahlungen in Westdeutschland deutlich geringer als in Ostdeutschland (1,7 % vs. 5,5 %). Gleichwohl hat der Bergbau nur einen geringen Einfluss auf den Gesamtindex der Region. Ursächlich hierfür können Unterschiede in der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie Effekte der jeweiligen Tarifverhandlungen sein.

Methodische Hinweise:

Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung sowie ein Orientierungsmaßstab etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neue Tarifabschlüsse erst zum Zeitpunkt der Auszahlung in die Indizes fließen und zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht indexrelevant sind. Einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht zum Tarifindex.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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