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Opferbeauftragter übernimmt Nebenklage im "Ehrenmord"-Fall

Archivmeldung vom 25.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage
Anklage

Bild von Arek Socha auf Pixabay

Im Fall der mutmaßlich von ihren Brüdern getöteten Maryam H. aus Afghanistan wird nach Informationen von rbb24-Recherche der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber die beiden Kinder des Opfers vor Gericht vertreten. Der 13-jährige Junge und das 10-jährige Mädchen leben in Berlin und gehen hier zur Schule.

Roland Weber ist Rechtsanwalt und nimmt sein Amt als Opferbeauftragter des Landes Berlin ehrenamtlich wahr. Mit dem zuständigen Jugendamt ist abgestimmt, dass er sich nach Klageerhebung im Namen der hinterbliebenen Kinder dem Verfahren als Nebenkläger anschließen wird.

Derzeit ermitteln die Berliner Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in dem Fall, für den in einer ersten gemeinsamen Pressemitteilung der Behörden von einem "sogenannten Ehrenmord" die Rede war. Danach sollen die zwei Brüder am 13. Juli 2021 ihre 34-jährige Schwester in Berlin "aus gekränktem Ehrgefühl" getötet haben. Dem Haftbefehl zufolge sollen die beiden Tatverdächtigen sich gekränkt gefühlt haben, weil das Leben ihrer geschiedenen Schwester nicht ihren Moralvorstellungen entsprochen hatte. Die Brüder sollen die Leiche der getöteten Schwester in einem Koffer mit dem Zug nach Bayern gebracht und dort bei Holzkirchen begraben haben. Die Obduktion ergab, dass die Frau gewaltsam zu Tode kam. Die drei Geschwister lebten seit mehreren Jahren in Deutschland. Maryam H. war mit ihren beiden Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft in Hohenschönhausen untergebracht. Sie hat sich nach Informationen der Sozialberatung immer wieder mit ihren Brüdern getroffen.

Die Brüder Seyed H. (22) und Sayed H. (25) sitzen in Berlin in Untersuchungshaft. Zur Familie gehören weitere Geschwister. Wann mit einer Anklage zu rechnen ist, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen.

Unterdessen kritisiert der Anwalt des älteren Bruders Sayed H., Bernd Scharinger, massiv die Vorgehensweise der Berliner Staatsanwaltschaft. Die Verwendung des Begriffs "Ehrenmord" sei durch die bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht zu rechtfertigen. Zum Tatmotiv gebe es bisher keine belastbaren Erkenntnisse. Anwalt Scharinger befürchtet nun eine öffentliche Vorverurteilung seines Mandanten. Die Unvoreingenommenheit des Gerichts und der Schöffen könne dadurch beeinträchtigt sein. Die Staatsanwaltschaft ließ eine rbb-Anfrage dazu bisher unbeantwortet.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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