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Armenbegräbnisse steigen um 64 Prozent in fünf Jahren: Ämter sparen bei Bedürftigen

Archivmeldung vom 26.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alipictures / pixelio.de
Bild: Alipictures / pixelio.de

Innerhalb von fünf Jahren ist die jährliche Anzahl der Empfänger von Sozialbestattungsleistungen in Deutschland um 64 Prozent gestiegen, so das Ergebnis einer aktuellen Bestattungen.de-Analyse, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes basiert. Die Zahlungen an Leistungsempfänger sind im gleichen Zeitraum um rund 16 Prozent gesunken. Bedürftige erhalten immer weniger Geld für die Bestattung eines Angehörigen.

Eine Sozialbestattung müssen Bedürftige beantragen, die die Bestattungskosten für verstorbene Angehörige nicht zahlen können. 2006 übernahmen örtliche Sozialhilfeträger die Bestattungskosten für 13.808 Menschen. 2010 wurde bereits 22.651 Bundesbürgern die Zahlung einer Sozialbestattung bewilligt. Im Vergleich zu 2006 bedeutet dies einen Anstieg von über 64 Prozent.

Im gleichen Zeitraum ist die durchschnittliche Erstattung an Leistungsempfänger um 470,- Euro auf 2.523,- Euro gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 16 Prozent. "Für 2.500,- Euro inklusive aller Kosten wie Friedhofsgebühren und Grabstein ist in den meisten Städten kaum eine würdevolle Bestattung finanzierbar", so Fabian Schaaf, Bestattungen.de-Geschäftsführer.

Bestattungen.de sieht die Entwicklung der sogenannten Armenbegräbnisse kritisch. "Immer mehr Deutschen fehlt das Geld, um die Bestattung eines Angehörigen zu bezahlen. Auch bei der Vorsorge für die eigene Bestattung fehlt häufig die finanzielle Basis", sagt Schaaf. Sozialämter können zudem die Auflösung einer vorhandenen Bestattungsvorsorge verlangen, bevor Leistungen wie Hartz IV gezahlt werden. "Ein einfaches Sparbuch ist zum Beispiel nicht vor Zugriffen geschützt. Daher sollten sich Vorsorgende genau über Möglichkeiten informieren, die nicht angetastet werden können", so Schaaf.

Neben finanziellen Vorsorgemöglichkeiten empfiehlt Bestattungen.de eine kostenlose inhaltliche Bestattungsvorsorge, um die Wünsche für den eigenen würdevollen Abschied festzuhalten. "Selbst bei Sozialbestattungen sollten Sozialhilfeträger diese Wünsche berücksichtigen, auch wenn dies nur in gewissen Grenzen möglich ist. Am sichersten ist diese Vorsorge in Form einer Bestattungsverfügung", so Schaaf.

Eine Bestattungsverfügung zum kostenlosen Herunterladen

Quelle: GBV Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH (ots)

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