Öl- und Pelletheizungen: Norddeutsche sollen ab Anfang April Zuschuss beantragen können
Archivmeldung vom 23.03.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithWer mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizt, soll in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ab Anfang April einen Heizkostenzuschuss für 2022 beantragen können. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Laut niedersächsischem Wirtschaftsministerium soll es eine "gebündelte Nordländerlösung" unter Federführung von Hamburg geben.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies stellt den Verbrauchern ein unkompliziertes Verfahren in Aussicht. "Wir möchten zwar eine sichere Antragstellung, aber vor allem sollte sie schlank und einfach sein", erklärte der SPD-Politiker gegenüber der NOZ. Wann die ersten Bürger mit der Auszahlung einer Förderung von bis zu maximal 2000 Euro rechnen können, sei indes noch nicht klar. "So schnell wie möglich", heißt es aus dem Ministerium.
Den Angaben zufolge ist in den genannten Ländern ein gemeinsames Online-Portal geplant, über das die Anträge gestellt und dann auch bearbeitet werden können. Die Freischaltung sei für Anfang kommenden Monats geplant. "In jedem Fall ist ein Online-Rechner vorgesehen, damit die Nutzer schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich sein und eine Unterstützungszahlung erzielt werden kann", erklärte ein Sprecher aus dem Wirtschaftsministerium.
Der Bund stellt für die Hilfszahlungen etwa 1,8 Milliarden Euro bereit. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Niedersachsen entfallen laut Ministerium 169,1 Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind Kunden von sogenannten "nicht leitungsgebundenen Energieträgern". Das bedeutet Öl, Pellets, Flüssiggas, Holz, Kohle, aber auch Fernwärme, Strom, Abluftwärme und Biomasse (außer Holz), wobei Letztere in Niedersachsen nach Ministeriumsangaben nur marginal verwendet werden.
Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass sich die Preise für die genannten Brennstoffe im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Für jeden Energieträger werden Bund und Länder entsprechende Referenzpreise festlegen. Haben sich die Preise mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben zu 80 Prozent erstattet.
Da der Bund Referenzpreise festlegt, müssen Verbraucher nicht zwingend eine Rechnung von 2021 vorlegen. Eine Rechnung für das Jahr 2022 ist allerdings erforderlich.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es in Niedersachsen knapp vier Millionen Haushalte, von denen etwa 2,8 Millionen mit Gas heizen und somit nicht antragsberechtigt sind.
Gut 700.000 Haushalte heizen laut Ministerium mit Öl, rund 250.000 mit Fernwärme, jeweils knapp 85.000 mit Elektrizität und Holz/Holzpellets, etwa 50.000 mit Erd- und Abluftwärme sowie 8000 mit Biomasse/Biogas und zählen somit potenziell zum Kreis der Zuschussberechtigten.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)