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Aktionärsschützer: VW-Aufsichtsrat muss Boni überprüfen

Archivmeldung vom 21.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Julian W. / pixelio.de
Bild: Julian W. / pixelio.de

Aktionärsschützer sehen den Volkswagen-Aufsichtsrat in der Pflicht, die Boni für Vorstandsmitglieder zu überprüfen. "Die Vorstände können nicht für Erfolge bezahlt werden, die auf Softwaremanipulationen und Betrug beruhen", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Jürgen Kurz, dem Tagesspiegel.

Der Aufsichtsrat müsse klären, ob eine Rückforderung oder Einbehaltung der Boni vertraglich möglich sind. Falls der Aufsichtsrat das nicht tue, setze sich das Gremium selbst Haftungsrisiken aus.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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