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Zwei Frauen für Nachwahl in den Rat der EKD nominiert

Archivmeldung vom 18.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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Für die Nachwahl in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anfang November sind zwei Frauen nominiert: Edeltraud Glänzer, Mitglied des Hauptvorstandes der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), und Dr. Christiane Tietz, Professorin für Systematische Theologie an der Universität Mainz. Die Namen dieser vom Ratswahlausschuss vorgeschlagenen Kandidatinnen hat die Präses der Synode der EKD, Katrin Göring-Eckardt, den Wahlberechtigten in einem Schreiben bekannt gegeben. Die Nachwahl ist notwendig geworden, da bei der Ratswahl im November 2009 in Ulm ein Platz unbesetzt geblieben ist und infolge des Rücktrittsvon Dr. Margot Käßmann eine weitere Nachbesetzung erfolgen muss.

Die Nachwahl in den Rat der EKD findet während der 3. Tagung der 11. Synode der EKD vom 7. bis 10. November in Hannover statt. Wahlberechtigt sind die 126 Mitglieder der EKD-Synode und die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD, die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet wird. Die Kandidatinnen werden sich am Abend des 7. November vor dem Plenum der Synode vorstellen, die Wahl selbst ist für Dienstag, 9. November, geplant. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. Ebenfalls für den 9. November ist die Wahl des oder der neuen Ratsvorsitzenden sowie seiner/ihrer Stellvertretung vorgesehen. Der in Ulm zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählte Präses Nikolaus Schneider hatte seit dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann die Amtsgeschäfte des Ratsvorsitzenden kommissarisch geführt.

Dem Rat der EKD, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören entsprechen der Grundordnung der EKD 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die oder der Präses der Synode ist kraft ihres/seines Amtes Mitglied des Rates. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

Quelle: EKD Evangelische Kirche in Deutschland

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