Verbraucherschutzministerium droht Telekom Gesetz gegen "untergeschobene Verträge" und Bußgeld an
Archivmeldung vom 08.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Verbraucherschutzministerium hat der Deutschen Telekom mit einem Gesetz gegen "untergeschobene Kundenverträge" und Bußgeld gedroht. Damit reagiert das Bundesministerium auf Vorwürfe gegen die Telekom, bei ihren Kunden Vertragsänderungen ohne deren ausdrückliche Willenserklärung vorgenommen zu haben.
Allein in
Brandenburg sei dies in den vergangenen Monaten bei mehreren hundert
Telekom-Kunden geschehen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer.
Über Call-Center würden dem Kunden ungefragt am Telefon neue Produkte
angeboten. Anschließend werde dann direkt eine Auftragsbestätigung
geschickt, auch wenn zunächst der Kunde zunächst nur Informationen
wünschte.
"Wenn diese Vertragsänderungen durch untergeschobene Verträge nicht
abnehmen, sondern noch zunehmen, dann ist meines Erachtens der
Gesetzgeber gefordert", sagte der Staatssekretär im Ministerium,
Alexander Müller, dem ZDF-Magazin "Frontal 21". "Dann muss im Gesetz
sehr deutlich geregelt werden, dass nicht mehr auf Grund solcher
Anrufe Vertragsänderungen zu Stande kommen. Dann müsste der Verstoß
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in diesen Fällen
mit Bußgeld bewehrt werden."
Staatssekretär Müller sieht sowohl die Telekom als auch die externen
Call-Center in der Verantwortung. "Wir erleben in solchen Fällen
immer wieder, dass die Verantwortung hin und her geschoben wird",
sagte er. "In aller Regel stecken von beiden Seiten wirtschaftliche
Interessen dahinter." Die einen wollten die Verträge zu ihren
Gunsten verändern, die anderen an der Vertragsvermittlung
verdienen. "Deswegen müssen beide dieses Vorgehen, das in der
letzten Zeit drastisch zugenommen hat, unterlassen." Die Telekom
wies die Vorwürfe gegenüber "Frontal 21" zurück.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Telekom bereits
wegen der untergeschobenen Vertragsänderungen verklagt. "Es sind zwei
Punkte rechtswidrig am Verhalten der Deutschen Telekom", erklärte
Carel Mohn von der Verbraucherzentrale gegenüber "Frontal 21". "Zum
einen ist es nicht zulässig, Verbraucher privat unerwünscht anzurufen
und ihnen irgendetwas anzubieten." Bei den Anrufen sei zum anderen
bereits das Interesse der Verbraucher an neuen Angeboten als
Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet worden. Das sei
rechtswidrig.
Quelle: Pressemitteilung ZDF