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Masern-Impfpflicht: Kann man Bußgelder und Betretungsverbote vermeiden?

Archivmeldung vom 17.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Im Sommer 2022 wurde die viel umstrittene Nachweispflicht zur Masernimpfung in Deutschland „scharfgestellt“. Ohne Masern-Impfung dürfen Kleinkinder also nicht mehr fremdbetreut werden und auch Schulkinder müssen sie grundsätzlich nachweisen, auch wenn die Schulpflicht einen Ausschluss aus der Schule verunmöglicht. Ebenso müssen Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, den Nachweis der Masernimpfung erbringen. Dies berichtet der Sender "AUF1".

Weiter berichtet der Sender: "Zahlreiche Gegner dieser Zwangsmaßnahme ließen sich bis heute nicht in die Knie zwingen und verweigerten die Impfung für sich und/oder ihre Kinder. Deshalb erreichen sie nun seit Anfang 2023 die ersten Bußgeldbescheide von bis zu 2.500 Euro pro Anlassfall bzw. Betretungsverbote der Einrichtungen.

Für die Betroffenen eine äußerst belastende Situation, aus der der Unternehmer Markus Bönig einen Ausweg bieten möchte. Elsa Mittmannsgruber hat sich darüber mit ihm unterhalten."

Quelle: AUF1

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