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Studie: Online-Vergleichsportale nur bedingt empfehlenswert

Archivmeldung vom 16.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Ahnungslos & Grübeln (Symbolbild)
Fragezeichen, Ahnungslos & Grübeln (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Online-Vermittlungsplattformen für Flüge, Hotels oder Strom sind laut einer aktuellen Studie von Verbraucherschützern nicht immer empfehlenswert. "Aufgrund der Intransparenz ist derzeit nicht sichergestellt, dass Verbraucher auf Vermittlungsplattformen wirklich das beste Angebot finden", sagte Tatjana Halm, Teamleiterin der Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Bayern, zum Ergebnis einer aktuellen Untersuchung, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Trotz ihres Potenzials als Wegweiser im Internet seien sie nur "eingeschränkt zu empfehlen". Die Marktwächterexperten hatten für die Studie 30 Plattformen untersucht. Konkrete Unternehmensnamen wurden nicht genannt. Die größten Kritikpunkte: Verbraucher können nicht feststellen, ob eine Vermittlungsplattform auch tatsächlich alle zur Verfügung stehenden Angebote auflistet. In manchen Fällen wird die Reihenfolge der Suchergebnisse von Provisionszahlungen der Anbieter beeinflusst, wodurch Verbraucher teilweise auf teurere Angebote gelenkt werden. Nur jede vierte Webseite stelle die tatsächliche Marktabdeckung transparent dar - also ob tatsächlich alle Anbieter verglichen werden.

Bei vielen Plattformen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob das Vermittlungsportal oder beispielsweise das gebuchte Hotel der Vertragspartner ist. "Unklare Vertragsverhältnisse können im Reklamationsfall dafür sorgen, dass Anbieter und Plattform sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Verbraucher der Leidtragende ist", kritisierte Halm. Manche Vermittlungsportale erheben zudem Servicegebühren, die aber erst beim Abschluss des Vertrages erhoben werden, während vorher nur der rabattierte Preis angegeben wird. Die Verbraucherschützerin empfiehlt deshalb: Man sollte Rankings von Vermittlungsplattformen immer mit einem Filter - zum Beispiel nach Preisen - sortieren, um tatsächlich eine korrekte Reihenfolge der günstigsten Angebote zu erhalten. Jeder sollte mehrere Portale zum Vergleich der Ergebnisse nutzen. Zudem sollte man prüfen, ob die Rankings auch alle großen Anbieter beinhalten. Bei aggressiven Verkaufstechniken, wie dem Hinweis auf geringe Kontingente, empfiehlt Halm, Ruhe zu bewahren und lieber noch mal zu schauen, ob nicht ein anderes Portal das gleiche Angebot bietet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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