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Sanktionen im Bürgergeld nehmen leicht zu

Archivmeldung vom 21.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Obdachlosigkeit wird für Einkommensschwache Menschen in Berlin wegen dem geplanten Mietendeckel bald zunehmen? (Symbolbild)
Obdachlosigkeit wird für Einkommensschwache Menschen in Berlin wegen dem geplanten Mietendeckel bald zunehmen? (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Januar wurden 1.443 Leistungsminderungen für Bürgergeld-Empfänger wegen verweigerter Arbeit ausgesprochen. Im Februar waren es 1.740. Das geht aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die die "Welt" berichtet.

Damit bewegen sich die Zahlen leicht über dem Niveau der Vorjahresmonate. In dieser Zeit ist auch die Gesamtzahl der Bürgergeldempfänger angestiegen, eine reale Zunahme ist demnach kaum zu erkennen. Zwar nutzt die Behörde den politisch geprägten Begriff "Totalverweigerer" nicht, die entsprechende Leistungsminderung kommt dem jedoch nahe: Es geht um Empfänger, die sich weigern, eine "zumutbare" Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen. 

In Summe hingegen wurden zuletzt mehr Sanktionen ausgesprochen. Im Februar waren es 27.809; der größte Teil (23.795) wegen Meldeversäumnissen. Insgesamt kam es von September 2023 bis einschließlich Februar zu 137.689 Sanktionierungen, wovon Meldeversäumnisse rund 85 Prozent ausmachten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will sogenannte Totalverweigerer härter sanktionieren und den Regelsatz für zwei Monate aussetzen. So sollen jährlich 170 Millionen Euro eingespart werden. Ulrich Schneider, der ehemalige Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hatte vorgerechnet, um 170 Millionen Euro einzusparen, müssten etwa 150.000 Bürgergeldbezieher sanktioniert werden.

"Nach ersten Rückmeldungen aus der Praxis wird allein diese neue Möglichkeit des Leistungsentzuges im Sinne einer präventiven Wirkung positiv bewertet", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Bislang könne man "keine quantitativen Aussagen zu den sogenannten `Totalverweigerern` machen", heißt es hingegen bei der BA.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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