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Landgericht erklärt Hausdurchsuchungen bei Edathy für zulässig

Archivmeldung vom 06.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sebastian Edathy (2013)
Sebastian Edathy (2013)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren laut einer Entscheidung des Landgerichts Hannover offenbar rechtlich zulässig. Nach Informationen von "Bild am Sonntag" hat am vergangenen Dienstag die 4. große Strafkammer des Landgerichts eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hannover abgelehnt.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte "Bild am Sonntag": "Die Beschwerde gegen fünf Durchsuchungsbeschlüsse wurde verworfen." Unterlagen und Dienst-Computer Edathys waren in seinen privaten und ehemaligen Bundestagsbüros von den Ermittlungsbehörden sichergestellt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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