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Der Verbraucherztentrale Bundesverband mahnt Google wegen totem Briefkasten ab

Archivmeldung vom 22.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephan Schindelin / pixelio.de
Bild: Stephan Schindelin / pixelio.de

Die deutsche Niederlassung des Suchmaschinenkonzerns Google hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern kassiert. Diese kritisieren den Verstoß des Unternehmens gegen die Impressums-Pflicht.

Denn die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht darauf ausgelegt, dass überhaupt geantwortet wird. Vielmehr müsse man sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten Googles durch die E-Mail-Formulare im Hilfe-Bereich wühlen.

Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, was nun in einer Abmahnung mündete.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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