Der Verbraucherztentrale Bundesverband mahnt Google wegen totem Briefkasten ab
Archivmeldung vom 22.04.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie deutsche Niederlassung des Suchmaschinenkonzerns Google hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern kassiert. Diese kritisieren den Verstoß des Unternehmens gegen die Impressums-Pflicht.
Denn die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht darauf ausgelegt, dass überhaupt geantwortet wird. Vielmehr müsse man sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten Googles durch die E-Mail-Formulare im Hilfe-Bereich wühlen.
Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, was nun in einer Abmahnung mündete.
Quelle: konsumer.info (News4Press)