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Über 400 Verfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen bei Polizei

Archivmeldung vom 27.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Computerzentrale, Rechenzentrum, Hacken, Hacker & Spionieren (Symbolbild)
Computerzentrale, Rechenzentrum, Hacken, Hacker & Spionieren (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Bundesweit sind seit 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren infolge unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte eingeleitet worden. Das ergab eine Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der sechzehn Bundesländer und des Bundes.

Aus Sachsen-Anhalt konnten die entsprechenden Stellen bis zum Ablauf der Frist keine konkreten Zahlen mitteilen, berichtet die Zeitung. Unter den Angaben ist auch eine zweistellige Zahl eingestellter und in Prüfung befindlicher Verfahren. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse.

Müssen Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage - und auch erst seit 2019. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahnden Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlen der Behörde entsprechende Befugnisse. Das Problem der missbräuchlichen Nutzung polizeilicher Datenbanken durch Beamte wird bundesweit diskutiert, seitdem mehrere Dutzend Drohschreiben an Politiker und Prominente mit dem Absender "NSU 2.0" kursieren. Bislang ist unklar, wer sie verfasste. In drei Fällen ist bekannt geworden, dass die Angeschrieben zuvor in Datenbanken der hessischen Poli zei recherchiert worden waren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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