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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Verona Pooth ist unschuldig

Archivmeldung vom 06.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Edith Ochs / pixelio.de
Bild: Edith Ochs / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die Entertainerin Verona Pooth ohne Schuldvorwurf eingestellt. In einem Verfahren ist die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgegangen, Verona Pooth habe sich der Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der Fa. Maxfield GmbH durch die Entgegennahme privater Entnahmen strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer verfahrensabschließenden Verfügung festgestellt, dass der Verdacht einer strafbaren Handlung durch Verona Pooth nicht aufrecht erhalten werden kann.

In einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verona Pooth war die Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Steuerhinterziehung nachgegangen. Konkret wurde Verona Pooth vorgeworfen, Sonderprovisionen an ihr Management in einer siebenstelligen Größenordnung zu Unrecht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht zu haben. Bereits im Sommer 2009 hatte das zuständige Finanzamt die zunächst nicht als Betriebsausgaben anerkannten Provisionen steuerlich anerkannt. Nach genauer Betrachtung aller Umstände hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels des Verdachts strafbarer Handlungen eingestellt.

Sämtliche bislang medial kommunizierten Vorwürfe haben sich damit als völlig haltlos herausgestellt.

In einem Nebenbereich des Verfahrens ging es um die Nichterklärung von Spekulationserträgen aus Geldmarktfonds in Höhe von insgesamt 60.000 EUR in den Jahren 2002 und 2003. Das Fehlen der entsprechenden Angaben in den Steuererklärungen war bereits vor fünf Jahren bei einer Betriebsprüfung aufgefallen und ging auf eine Nachlässigkeit eines ehemaligen Steuerberaters von Frau Pooth bei der Erstellung der Steuererklärung zurück.

Bis zuletzt war zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in diesem Verfahrenskomplex strittig, ob es überhaupt den Verdacht einer strafbaren Handlung gibt. Letztlich hat sich Frau Pooth rein aus Gründen der Verfahrensökonomie bereiterklärt, zur Beendigung des Verfahrens eine von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldauflage in Höhe von 30.000 EUR an die SOS Kinderdörfer zu leisten, um sich unbelastet von weiteren strafrechtlichen Ermittlungen auf ihr berufliches Wirken und ihre Familie konzentrieren zu können.

Nach dem Sinn des Gesetzes beseitigt die Leistung einer Geldauflage in Fällen nicht schwerwiegender Vorwürfe das öffentliche Interesse an weiterer Strafverfolgung. Eine Einstellung gegen Geldauflage beinhaltet keinen Schuldvorwurf, die Geldauflage stellt keine Geldstrafe dar und hat keinen Strafcharakter. Der Betroffene eines Ermittlungsverfahrens gilt auch in Fällen einer Einstellung gegen Geldauflage weiter als unschuldig.

Zudem wurde ein weiteres Verfahren gegen Verona Pooths Ehemann, den Unternehmer Franjo Pooth, ohne Auflagen oder Schuldvorwurf eingestellt, in dem es um den Vorwurf der Untreue zum Nachteil der Maxfield GmbH ging. Bereits im Juni 2010 wurde ein Verfahren gegen Franjo Pooth, das den Verdacht der Steuerhinterziehung zum Inhalt hatte, mangels Tatverdachts eingestellt.

Mit der Einstellung der genannten Verfahren sind sämtliche Strafverfahren gegen Verona Pooth und Franjo Pooth beendet.

Quelle: L.A.R.A. Enterprises.com GmbH

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