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Polizeiskandal Köln: Rechtsmedizinisches Gutachten entlastet Streifenbeamte teilweise

Archivmeldung vom 01.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Ermittlungen gegen fünf Kölner Polizeibeamte wegen Körperverletzung mit Todesfolge neigen sich dem Ende zu. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Justizkreisen erfuhr liegt nun ein zweites rechts-medizinisches Gutachten vor, das die Beschuldigten zum Teil entlastet.

Am 24. April 2021 hatten die Polizisten im Kölner Stadtteil Bickendorf einen 59-jährigen italienischen Anwohner nach angeblichen Widerstandshandlungen zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei zog er sich Rippenbrüche zu, die letztlich zu einer Lungenentzündung führten und ihn an einer Blutvergiftung zwei Monate später sterben ließen. Augenzeugen wollen zudem beobachtet haben, dass die Beamten auf den wehrlosen Mann eingetreten und geschlagen haben sollen. Die Anwälte der Beschuldigten weisen diese Darstellung zurück.

Wie die Zeitung erfuhr, geht das Institut der Kölner Rechtsmedizin davon aus, dass die Rippenfrakturen von der Festnahmeaktion der Polizei herrührten. Zugleich konstatierte der zuständige Pathologe einen kausalen Zusammenhang zwischen der stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Brustkorb des Opfers, die zu den Rippenbrüchen der Lungenentzündung nebst der tödlichen Blutvergiftung führte. Einschränkend stellt der Gutachter allerdings fest, dass der Endfünfziger "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" noch leben könnte, wenn er regelmäßig seine Hausärztin aufgesucht hätte, um sich fortlaufend mit Schmerzmitteln und Antibiotika behandeln zu lassen. Christoph Arnold, Verteidiger eines der Polizisten, wertete hingegen die neuen rechtsmedizinischen Erkenntnisse im Sinne seines Mandanten: "Das Gutachten geht nicht davon aus, dass die Festnahmeaktion durch die Polizeibeamten als Todesursache gewertet werden kann". Die Staatsanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht zum Stand der Dinge äußern. Auch die Anwältin der Familie des Verstorbenen gab keine Stellungnahme ab. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen durch sichergestellte Handy-Chats. Demnach rühmte sich einer der Beamten nach der Festnahmeaktion im April: "Gerade mal wieder einen umgeklatscht."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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