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Jura-Studentin darf wegen Kopftuch Referendariat nicht antreten

Archivmeldung vom 05.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Berliner Jura-Studentin Betül Ulusoy darf nach eigenen Angaben wegen ihres Kopftuchs ein bereits zugesagtes Referendariat im Bezirksamt Berlin-Neukölln nicht antreten. Das komme im Prinzip einem Berufsverbot gleich, sagte Ulusoy am Donnerstagabend in der RBB-Abendschau. Schließlich sei das Referendariat eine Station, die sie auf dem Weg zur Volljuristin absolvieren müsse.

Das Bezirksamt beruft sich auf das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot, wonach sich Bedienstete in öffentlichen Ämtern mit religiösen Symbolen zurückhalten sollen. Einerseits hatte das Bundesverfassungsgesetz zumindest ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer bereits ausgehebelt.

Andererseits trägt Ulusoy ihr Kopftuch nach eigenen Worten keineswegs nur aus religiösen, sondern auch aus "emanzipatorischen Gründen". Wenn man sich ansehe, wie die Frau in der Öffentlichkeit auf ihr Aussehen reduziert werde, dann müsse man dem etwas entgegensetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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