Bürgerinnen und Bürger bei Heirat mit Behördenleistungen zufrieden
Archivmeldung vom 11.07.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Sommermonate sind eine beliebte Zeit zum Heiraten. Dafür müssen unter anderem auch Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch genommen werden. Die Zufriedenheit mit Behördenkontakten rund um die Eheschließung ist hoch. Das ergab die Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamts zu behördlichen Dienstleistungen von 2017, bei der neben der Heirat auch die Anmeldung einer Lebenspartnerschaft erfragt wurde. Auf einer Skala von - 2 (sehr unzufrieden) bis + 2 (sehr zufrieden) lag die durchschnittliche Zufriedenheit hier bei 1,33.
Lediglich bei der Geburt eines Kindes (1,38) und bei der gesundheitlichen Willensbekundung (1,36) waren Bürgerinnen und Bürger noch zufriedener mit der öffentlichen Verwaltung. Über alle 22 für Bürgerinnen und Bürger untersuchten Lebenslagen hinweg betrug die durchschnittliche Zufriedenheit 1,07. Am wenigsten zufrieden zeigten sich die Befragten 2017 in der Lebenslage Heirat/Lebenspartnerschaft mit der Verständlichkeit des Rechts (0,38). Aber auch ganz praktische Aspekte wie die Öffnungszeiten der relevanten Behörden (0,67) oder den digitalen Austausch mit ihnen (0,87) - E-Government - sahen die Befragten eher kritisch. Besondere Wertschätzung zeigten sie hingegen für deren diskriminierungsfreie Arbeit (1,78) sowie deren Unbestechlichkeit (1,83).
Die Ergebnisse der Lebenslagenbefragung stehen in dem vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Internetangebot der Regierungsinitiative "amtlich einfach -Staat der kurzen Wege" zur Verfügung: www.amtlich-einfach.de. Für 2019 ist eine Fortsetzung der Befragung vorgesehen. In der Lebenslage Heirat/Lebenspartnerschaft äußerten sich die Befragten zu ihrer Zufriedenheit mit dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt, dem Jugendamt sowie dem Standesamt. Das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ("Ehe für alle") wurde nach Abschluss der Befragung zum Oktober 2017 eingeführt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)