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23,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022

Archivmeldung vom 11.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2023 um 23,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Juni 2023 hatte sie bereits um 13,9 % gegenüber Juni 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

19,0 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2023 als im Vorjahresmonat

Im Mai 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 478 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 19,0 % gegenüber Mai 2022. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt bereits seit August 2022 kontinuierlich zu.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 4,0 Milliarden Euro. Im Mai 2022 hatten die Forderungen bei knapp 2,2 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es insgesamt im Mai 2023 in Deutschland 4,4 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,7 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,3 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

3,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2023 als im Vorjahresmonat

Im Mai 2023 gab es 5 679 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Mai 2023 um 3,7 % gegenüber dem Mai 2022 gesunken.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juli 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem Unternehmensregister als Indikator für den Unternehmensbestand herangezogen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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