Opferschutz erschwert Prozess gegen Attentäter von Magdeburg
Der Prozess gegen den Attentäter von Magdeburg stellt die Justiz vor massive Probleme. Das berichtet der "Spiegel". 2009 wurde mit einer Gesetzesänderung der Opferschutz verbessert, seitdem sind die Hürden für eine Nebenklage deutlich gesenkt.
Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft fürchtet nun, dass es Hunderte
Nebenkläger geben könnte. "Da ist der Bundesgesetzgeber, der es sicher
gut gemeint hat, wohl übers Ziel hinausgeschossen", sagte
Oberstaatsanwalt Klaus Tewes.
Die Ermittler rechnen mit einem
Mammutprozess: "Es gibt bislang in ganz Sachsen-Anhalt keinen Ort, an
dem man einen solchen Prozess mit womöglich Hunderten Nebenklägern
durchführen könnte", so Tewes. Bislang hätten etwa 80 Betroffene
Interesse gezeigt - "und fast jeden Tag kommen weitere dazu". Derzeit
sucht eine Arbeitsgruppe der Justiz einen ausreichend großen Saal.
Sollte das nicht gelingen, könnte der Prozess auch in ein anderes
Bundesland verlegt werden.
Der Angeklagte Taleb A. hatte kurz vor
Weihnachten mit einem Auto in der Magdeburger Altstadt sechs Menschen
getötet und knapp 300 verletzt. Die Angehörigen der Toten und sämtliche
Verletzte sind berechtigt, als Nebenkläger aufzutreten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur