Lebensmittelkontrolle zur Aufgabe des Zolls machen
Archivmeldung vom 06.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Klaus H. Leprich, hat Neuregelungen der Zuständigkeiten für die Lebensmittelkontrollen angeregt und gefordert, die Zollverwaltung stärker in die entsprechenden Kontrollen einzubeziehen.
Wegen der ohnehin bestehenden
Zuständigkeiten für den Warenverkehr über die Grenze und die
Überwachung von Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften fordert die mit rund
30.000 Mitgliedern repräsentative Gewerkschaft der
Bundeszollverwaltung eine entsprechende Erweiterung der
Zuständigkeiten des Zolls.
In den letzten Wochen hatten zahlreiche Meldungen die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erschüttert. Danach
sollen in vielen Fällen Schlachtabfälle, die zu Lebensmitteln
verarbeitet wurden, europaweit verschoben worden und in den Handel
gelangt sein. Diese und auch bereits verdorbene Lebensmittel seien
als "Waren für den menschlichen Verzehr" umdeklariert und verkauft
worden. Der erste entsprechende Fall in Bayern war durch einen
zöllnerischen Zufallsfund und danach durchgeführte Ermittlungen
aufgedeckt worden.
Leprich erklärte dazu: "Es muss alles daran gesetzt werden, die
Verbraucher vor kriminellen Fleischhändlern zu schützen." Die
Gewerkschaft fordert deshalb ein Sofortprogramm. Danach sollen
grenzüberschreitende Fleischtransporte unmittelbar an den
Drittlandsgrenzen und bundesweite oder EU-weite Lieferungen beim
Transport durch Deutschland stärker im Rahmen unvermuteter Kontrollen
überprüft werden. Dazu sei es sinnvoll, bereits heute bestehende
Mobile Kontrollgruppen der Zollverwaltung einzusetzen, um
Verdachtsfälle aufzudecken und Veterinärbehörden gezieltere
Kontrollen zu ermöglichen. Darüber hinaus forderte der BDZ eine
Kennzeichnungspflicht für Fleischtransporte.
Die Zollverwaltung wirkt bereits heute bei der
Lebensmittelüberwachung mit. Sie ist zudem für die Erstattung der
Ausfuhrunterstützungen der EU im Rahmen der gemeinsamen
EG-Marktorganisationen zuständig.
Quelle: Pressemitteilung BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft