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Lebensmittelkontrolle zur Aufgabe des Zolls machen

Archivmeldung vom 06.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Klaus H. Leprich, hat Neuregelungen der Zuständigkeiten für die Lebensmittelkontrollen angeregt und gefordert, die Zollverwaltung stärker in die entsprechenden Kontrollen einzubeziehen.

Wegen der ohnehin bestehenden Zuständigkeiten für den Warenverkehr über die Grenze und die Überwachung von Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften fordert die mit rund 30.000 Mitgliedern repräsentative Gewerkschaft der Bundeszollverwaltung eine entsprechende Erweiterung der Zuständigkeiten des Zolls.

In den letzten Wochen hatten zahlreiche Meldungen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erschüttert. Danach sollen in vielen Fällen Schlachtabfälle, die zu Lebensmitteln verarbeitet wurden, europaweit verschoben worden und in den Handel gelangt sein. Diese und auch bereits verdorbene Lebensmittel seien als "Waren für den menschlichen Verzehr" umdeklariert und verkauft worden. Der erste entsprechende Fall in Bayern war durch einen zöllnerischen Zufallsfund und danach durchgeführte Ermittlungen aufgedeckt worden.

Leprich erklärte dazu: "Es muss alles daran gesetzt werden, die Verbraucher vor kriminellen Fleischhändlern zu schützen." Die Gewerkschaft fordert deshalb ein Sofortprogramm. Danach sollen grenzüberschreitende Fleischtransporte unmittelbar an den Drittlandsgrenzen und bundesweite oder EU-weite Lieferungen beim Transport durch Deutschland stärker im Rahmen unvermuteter Kontrollen überprüft werden. Dazu sei es sinnvoll, bereits heute bestehende Mobile Kontrollgruppen der Zollverwaltung einzusetzen, um Verdachtsfälle aufzudecken und Veterinärbehörden gezieltere Kontrollen zu ermöglichen. Darüber hinaus forderte der BDZ eine Kennzeichnungspflicht für Fleischtransporte. Die Zollverwaltung wirkt bereits heute bei der Lebensmittelüberwachung mit. Sie ist zudem für die Erstattung der Ausfuhrunterstützungen der EU im Rahmen der gemeinsamen EG-Marktorganisationen zuständig.

Quelle: Pressemitteilung BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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