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BUND erhebt Verfassungsklage auf bessere Naturschutzgesetzgebung

Archivmeldung vom 23.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt beim Bundesverfassungsgericht eine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung.

Mit der Klage solle der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätsschutzkonzept vorzulegen, teilten die Naturschützer am Mittwoch mit. Dies müsse einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt umschließen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Verbandes mit mehreren Einzelklägern eingereicht.

"Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen", sagte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior. "Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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