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Urteil: Professorenbesoldung in Hessen ist verfassungswidrig niedrig

Archivmeldung vom 14.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Besoldung junger Professoren in Hessen ist verfassungswidrig niedrig. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung. Nach Ansicht der Richter hätten die Professoren Anspruch auf ein deutlich höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen.

Von dem Urteil sind neben Hessen noch weitere Bundesländer betroffen, in denen es eine ähnlich niedrige Besoldung von Hochschullehrern gibt. Hintergrund der Entscheidung des Verfassungsgericht war die Klage eines Chemieprofessor aus Marburg. Dieser war nach Karlsruhe gegangen, da er nach eigener Auffassung zu wenig Geld verdient. 2005 wurde die Bezahlung von Professoren in Deutschland neu reguliert. Seitdem werden alle neu eingestellten Hochschullehrer nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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