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WABEO: Bundesweiter Aufruf zur Kontrolle aller öffentlichen Briefwahlurnen

Freigeschaltet am 11.02.2025 um 18:19 durch Sanjo Babić
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)

Bild: Gabi Eder / pixelio.de

Am 05.02.2025 verbreitete sich ein Video von einer Wahlurne im Rathaus Torgau im Netz, die Torgauerzeitung [1] berichtet sogar, die geöffnet und unbeaufsichtigt einem leeren Flur stand. Der Deckel war an der Vorderseite mit einem Schloss an der Urne befestigt, aber die Hinterseite des Deckels war gar nicht verschlossen. Der Filmer hebt ungehindert den Deckel von hinten hoch und zeigt dem Zuschauer, wie die Briefumschläge in der Urne liegen. Dies berichtet die Bürgeriniative "WABEO" auf deren Internetseite.

Weiter berichtet die Bürgeriniative: "Er hätte sie auch ungehindert entfernen können. Jeder fragt sich, wie konnte das geschehen? Ein genaues Erklärvideo gibt es hier: https://t.me/boserossi/336 Die Stadt hat Strafanzeige erstattet, weil sie auch nicht weiß, wie das geschehen konnte.

Aber klar ist, dass jede Urne mit Schloss oder Siegel vor Öffnung gesichert sein muss. Die Deckelränder müssen so mit Aufklebern versiegelt sein, dass sie sich nicht ohne das Zerreißen des Siegels anheben lässt. Diese Aufkleber müssen mit dem Stempel der Gemeinde, der Unterschrift des Wahlvorstehers des konkreten Wahlbezirks und der Wahlkreisnummer beschriftet sein. So ist gesichert, wo der Aufkleber herkommt und nicht einfach ersetzt werden kann. Selbst ohne Bewachung hätte die Versiegelung das Öffnen der Urne von der Rückseite in Torgau verhindert.

Die Wahlbeobachterinitiative WABEO ruft deshalb alle Bürger auf, in ihren Gemeinden die öffentlich zugänglichen Wahlurnen auf ihre Versiegelung zu kontrollieren. Es gibt auch auf der Website einen Vordruck für eigene Aufkleber zur Versiegelung, der die Bürgerkontrolle und die Verstöße der zuständigen Wahlvorsteher leicht nachvollziehbar dokumentiert.  

Dafür stellt WABEO jedem sich verantwortlichfühlenden Bürger ein eigenes Siegel zur freien Verfügung. Die PDF-Datei lässt sich auf jedem Drucker auf Etikettenpapier (Größe 12 Stück auf A4)  ausdrucken."

Quelle: WABEO

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