Schuldenpaket: Karlsruhe lässt Sitzungen des alten Bundestages zu

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten.
Das Gericht hält die Anträge für unbegründet. Die Wahlperiode des alten
Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den
Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte
Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt, erklärte
der Zweite Senat des Gerichts.
Wann der Zusammentritt erfolgt,
entscheide allein der neue Bundestag. Er werde hieran durch die
Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Die Richter
erinnerten daran, dass die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet ist,
den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des
Bundestages dies beantragt.
Die Vor-Fraktion der Linken im 21.
Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Bundestag halten die Einberufung
des 20. Bundestages, um über das von Union, SPD und Grünen geplante
Schuldenpaket zu beraten, für pflichtwidrig. Ihrer Ansicht nach sei der
neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. Dies dürfe
nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden,
wenn der neue Bundestag bereits konstituierungsfähig sei, hieß es in den
Anträgen.
Die Linke im Bundestag zeigte sich enttäuscht von der
Entscheidung und verwies zugleich auf eine weitere Klage, die sie in
Karlsruhe eingereicht hat. "Dass hier am Sonntag zwischen Frühstück und
Gänsebraten nicht mal in Präsenz ein Riesenpaket verabredet wird", werde
"sicherlich Begleitmusik sein" für die Richter in Karlsruhe bei der
zweiten Klage, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken,
Christian Görke.
Quelle: dts Nachrichtenagentur