Evangelische Kirche für Gesetz zur Missbrauchsaufarbeitung
Archivmeldung vom 23.12.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Kirsten Fehrs, plädiert für externe Standards bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche. "Ich fände es sehr wichtig, dass es ein staatliches Aufarbeitungsgesetz gibt, das allen Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle gibt, unabhängig, ob sie in den Kirchen, im Sport, in den Schulen oder Familien stattfanden", sagte Fehrs dem "Tagesspiegel".
"So ein Gesetz würde Standards schaffen, die dann für alle gelten." Durch ihre lange Beschäftigung mit dem Thema wisse sie, "dass auch die kritischste Aufarbeitung von innen nicht hinreicht und also auch nicht von allen akzeptiert werden kann", sagte Fehrs. "Deswegen wäre es wichtig, dass hier externe Standards gesetzt werden."
Im Januar soll sich die sogenannte "Forum-Studie" mit Missbrauch in der evangelischen Kirche beschäftigen. "Es wird schmerzhafte Erkenntnisse geben im Blick darauf, wie wir in der Vergangenheit mit Fällen von sexualisierter Gewalt umgegangen sind, sowohl in der Diakonie als auch in der Kirche", sagte Fehrs. "Aber wir erstarren nicht in Angst wie das Kaninchen vor der Schlange: Wir wollen diese Studie, wir haben sie initiiert und geben 3,6 Millionen Euro dafür aus." Fehrs ist seit dem 20. November die amtierende Ratsvorsitzende der EKD, nachdem Annette Kurschus von diesem Amt zurückgetreten war. Kurschus war vorgeworfen worden, in einem Fall sexuellen Fehlverhaltens eines Kirchenmitarbeiters versucht zu haben, dieses zu vertuschen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur