Ermittler haben immer mehr Möglichkeiten
Archivmeldung vom 04.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittTelefon- und Internet-Daten sind heiß begehrt bei staatlichen Ermittlern. Immer mehr Informationen sammeln sie im Namen der Sicherheit. Leicht steigend ist auch die Zahl der Lauschangriffe: 40.915 Telefone wurden im vergangenen Jahr abgehört.* Künftig haben die Fahnder noch mehr Möglichkeiten. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) gibt einen aktuellen Überblick.
1. Datenspeicherung
Ab 1. Januar 2008 ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung Pflicht. Netzbetreiber müssen dann sechs Monate lang speichern, wer wann mit wem telefoniert hat – und Internet-Provider müssen die Einwahldaten ihrer Nutzer so lange protokollieren. Auch E-Mail-Adressen werden erfasst. Die Anbieter sind verpflichtet, Ermittlern die Daten zu liefern. Für die nötige Technik müssen sie nach einer Schätzung des BITKOM 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Die Unternehmen erwarten, dass der Staat den Großteil der Kosten übernimmt – doch die Bundesregierung zögert.
2. Telefonüberwachung
Neue Straftaten werden in den Katalog für die Telefonüberwachung aufgenommen. Beispiele: Korruption, schwere Steuerdelikte, Menschenhandel, bestimmte Sexualstraftaten und Doping. An anderer Stelle wird die Überwachung eingeschränkt: Bei Straftaten mit weniger als fünf Jahren Maximal-Freiheitsstrafe lauscht der Staat künftig nicht mehr mit. Ein Richter muss die Überwachung anordnen. Wer von der Polizei abgehört wird, muss nachträglich informiert werden. Alle Erkenntnisse, die vor Gericht nicht benötigt werden, müssen wieder gelöscht werden. Pfarrer, Ärzte, Anwälte und Journalisten genießen besonderen Schutz – sie dürfen nur in Ausnahmefällen in Ermittlungen einbezogen werden.
3. Online-Durchsuchung
Heiß umstritten ist die so genannte Online-Durchsuchung, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble anstrebt. Gemeint ist, dass der Staat per Internet heimlich auf Computer von Verdächtigen zugreift – zum Beispiel mit einer Spionage-Software (Trojaner). Datenschützer und die IT-Branche lehnen die Pläne ab. „Das verunsichert die Anwender und schadet den Anbietern von PC-Sicherheitsprogrammen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Beim konkreten Verdacht einer Straftat reiche geltendes Recht – so könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Bis jetzt gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Online-Durchsuchung. Ob ein Gesetz dazu kommt, ist noch offen.
* Handys und Festnetz, plus 1,6 Prozent gegenüber 2005, Quelle: Bundesnetzagentur
Quelle: Pressemitteilung BITKOM