Irreführende Pflegenoten
Archivmeldung vom 21.12.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sozialgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass Noten für Pflegeheime irreführend sind, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Pflegenoten, so die Begründung, würden nicht das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen bewerten, sondern die Qualität der Dokumentation. Damit entsprächen die Noten nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die Münsteraner Richter sprechen in ihrem Urteil auch ein grundsätzliches Problem an: Derzeit verfügt die Wissenschaft über keine Instrumente, gute Pflege zu messen.
Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"