Umfrage: Große Mehrheit will "Recht auf Reparatur"
Eine große Mehrheit der deutschen Verbraucher ist für schnelle Verbesserungen bei der Reparierbarkeit von technischen Geräten. Das geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Demnach halten es 89 Prozent der Deutschen für eher oder sehr wichtig, dass die Bundesregierung ein Recht auf Reparatur einführt.
Laut der Befragung spricht sich eine deutliche Mehrheit der Deutschen
zudem dafür aus, dass Hersteller künftig Angaben zur Reparaturfähigkeit
und auch verbindliche Aussagen zur Lebensdauer eines technischen Geräts
machen müssen: Für den Kauf von Elektroprodukten würde ein Großteil der
Verbraucher (90 Prozent) verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer
eher oder sehr wichtig finden. Ebenso wäre für 87 Prozent der Befragten
auch eher oder sehr wichtig, ob das Gerät reparierfähig ist, also
Ersatzteile oder Software-Updates verfügbar sind.
77 Prozent der
Deutschen sagen laut Umfrage, ein Gerät zu reparieren, sei bislang zu
teuer. Die Hälfte (50 Prozent) hält eine Reparatur für zu umständlich.
42 Prozent geben an, von einem Fachmann von einer Reparatur abgehalten
worden zu sein. 30 Prozent erklären, ein passendes Ersatzteil habe
gefehlt.
Mit Blick auf die Kosten bei der Reparatur eines
defekten Geräts spricht sich eine Mehrheit der Deutschen zudem für eine
staatliche Unterstützung aus. Mehr als drei Viertel der Befragten (78
Prozent) geben an, dass sie ein Elektrogerät reparieren lassen würden,
wenn sie einen Zuschuss vom Staat dafür erhalten würden. Auch in
Deutschland habe es bereits positive Erfahrungen bei regionalen
Modellversuchen gegeben, so die Verbraucherzentrale.
"Eine
Reparatur muss sich auch finanziell lohnen", sagte Keo Sasha Rigorth,
Team Mobilität und Ressourcenschutz im VZBV, den Zeitungen der
Funke-Mediengruppe. "Ein bundesweiter Reparaturbonus würde nicht nur
viel Müll vermeiden, sondern auch eine neue Reparierkultur stärken.
Länder wie Österreich oder Frankreich machen es vor."
Die
europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur sieht vor, dass
Reparaturen auch nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für
einige Produktgruppen zu einem angemessenen Preis angeboten werden
müssen. Die EU-Länder - also auch Deutschland - müssen die Vorgabe bis
Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur