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Sterbefallzahlen im Februar 2023 mit +2 % im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

Archivmeldung vom 14.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Februar 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 82 862 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des mittleren Wertes (Median) der Jahre 2019 bis 2022 für diesen Monat (+ 2 %). Zum Jahresende 2022 hatten die Sterbefallzahlen noch deutlich über dem mittleren Wert der vier Vorjahre gelegen. Bis Mitte Februar hat sich das Sterbegeschehen schrittweise normalisiert. Zum Monatswechsel Februar/März 2023 in den Kalenderwochen 8 und 9 (vom 20. Februar bis 5. März) lagen die Zahlen dann wieder jeweils 6 % über den entsprechenden Vergleichswerten aus den Vorjahren.

COVID-19-Todesfallzahlen seit Jahresbeginn deutlich gesunken

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 7. Kalenderwoche 2023 (13. bis 19. Februar) möglich. Beim RKI wurden bislang 389 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet - 75 Fälle mehr als in der Vorwoche. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen zeitgleich um 480 Fälle oder 2 % über dem mittleren Wert der vier Vorjahre. In den letzten beiden Kalenderwochen des Vorjahres gab es noch jeweils mehr als 1 000 COVID-19-Todesfälle. Im Vergleich hierzu sind die COVID-19-Todesfallzahlen seit Jahresbeginn 2023 deutlich zurückgegangen.

Sterbefallzahlen im Februar in den meisten europäischen Ländern unauffällig

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Eine moderate Übersterblichkeit ("moderate excess") wurde im Laufe des Monats Februar in einigen südeuropäischen Ländern (Italien, Portugal, Spanien) festgestellt. Im übrigen Kontinent gab es keine ("no excess") oder maximal geringe Abweichungen von den erwartbaren Entwicklungen ("low excess").

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2022 und 2023 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite "Sterbefälle und Lebenserwartung" aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen weiterer Faktoren auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020 und 2021 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für die ersten beiden Jahre der Pandemie bietet die Pressemitteilung Nr. 313 vom 26. Juli 2022.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 7. Kalenderwoche 2023 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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