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Ab Mai 2016 keine Teer-Nikotin-Kohlenmonoxid-Angaben mehr auf Zigarettenschachteln

Archivmeldung vom 14.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Deutscher Zigarettenverband e.V."
Bild: "obs/Deutscher Zigarettenverband e.V."

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat anlässlich des morgigen Verbraucherschutztages die Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgefordert, den mündigen Bürger wieder in den Mittelpunkt der Verbraucherschutzpolitik zu stellen. Künftig müsse wieder das Prinzip "Informieren statt Schockieren" gelten. Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen ab dem 20. Mai 2016 beschlossen. Das neue Tabakerzeugnisgesetz sieht außerdem ein Verbot des Abdrucks der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte vor.

Diese sogenannten TNCO-Werte sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und werden seitdem auf jeder Zigarettenschachtel seitlich aufgedruckt. Rauchern ermöglicht diese Information bisher, eine vergleichbare Rangfolge der einzelnen Produkte im Hinblick auf deren geschmackliche Stärke aufzustellen. Begründet wurde die Verpflichtung zum Abdruck der Schadstoffwerte damals mit der Pflicht der Hersteller zur besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen. Die auf den Packungen aufgedruckten Werte werden durch DIN ISO Normen ermittelt.

"Jeder Joghurtbecher und jedes Frühstücksei werden ab dem 20. Mai 2016 für den Verbraucher besser gekennzeichnet sein als Tabakerzeugnisse", kritisierte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. "Es ist ein unerklärlicher Widerspruch der Verbraucherschutzpolitik, wenn Raucher über die Abrauchwerte von Tabakerzeugnissen nun nicht mehr informiert werden dürfen. Was bisher zwingend gesetzlich vorgeschrieben war, wird künftig verboten sein. Das hat mit logischer Politik und verlässlicher Kennzeichnung von Produkten nichts zu tun. Das Leitmotiv einer Verbraucherschutzpolitik mit Augenmaß muss das Informieren und nicht das Schockieren sein", sagte Mücke heute in Berlin.

"Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können." Dieser Satz leitet die Vereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 zum Verbraucherschutz ein. Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen. Aus diesem Grund werden in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, sei es im Lebensmittelsektor, im Finanzbereich oder in der digitalen Welt, verbesserte Produktkennzeichnungen und verbraucherfreundlichere Begleitinformationen gefordert. Das genaue Gegenteil wird gegenwärtig im Tabakbereich vollzogen.

Künftig ist es zudem verboten, ökologische Tabakanbaumethoden, besonders umweltfreundliches Verpackungsmaterial oder die Verwendung zusatzstofffreien Tabaks durch Hinweise auf der Zigarettenschachtel auszuloben. Statt informierte Kaufentscheidungen treffen zu können, soll der erwachsene Konsument ab Mai mit großen "Schockbildern" abgeschreckt werden. Der DZV lehnt staatliche Konsumlenkung und Entmündigung des Verbrauchers strikt ab und erinnert an den Ursprungsgedanken des Weltverbrauchertags.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern

Quelle: Deutscher Zigarettenverband e.V. (ots)

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