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EU-Gericht erklärt Emissionshandel für Airlines als rechtens

Archivmeldung vom 21.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Der Europäische Gerichtshof hat die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten für rechtens erklärt. "Die Prüfung der Richtlinie 2008/101 hat nichts ergeben, was ihre Gültigkeit berühren könnte", lautet das Fazit der obersten europäischen Richter.

Mit ihrem Urteil folgte das Gericht der Empfehlung von Generalanwältin Juliane Kokott von Anfang Oktober. Demnach müssen alle Fluggesellschaften ab Januar 2012 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen.

Amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental hatten zunächst vor dem London High Court of Justice gegen die Teilnahme geklagt. Dieser verwies den Fall nach Luxemburg. Mit der Entscheidung droht der Streit zwischen der EU und internationalen Partnern wie den USA, China, Brasilien und Russland zu eskalieren. Sie haben angekündigt, das europäische Vorhaben zu torpedieren, und Gegenmaßnahmen angedroht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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