Architektenbüro Graft widerspricht Presseberichten über Hausbau für Brad Pitt in Berlin
Archivmeldung vom 20.09.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Anwälte der Firma Graft Gesellschaft von Architekten mbH und ihrer Geschäftsführer Lars Krückeberg, Wolfram Putz und Thomas Willemeit teilen folgendes in der Anglegenheit mit:
Seit geraumer Zeit wird in den Medien die Behauptung aufgestellt,
dass unsere Mandanten für Angelina Jolie und Brad Pitt ein Haus auf
der Insel Schwanwerder erstellen. Es werden auch in diesem
Zusammenhang Bilder eines Hauses, an denen unsere Mandanten die
Urheberrechte innehalten, in verschiedenen Medien veröffentlicht.
Die Anwälte der Firma Graft Gesellschaft
weisen auf zweierlei hin:
Zum einen ist die Kernbehauptung falsch. Auch Brad Pitt hat
inzwischen erklärt, dass es gegenwärtig keine Absicht gibt, nach
Berlin zu ziehen. Vor diesem Hintergrund entbehrt auch die Aussage,
dass es einen entsprechenden Architektenauftrag an unsere Mandanten
gibt, jeglicher Grundlage.
Hinzutritt, dass unabhängig vom Auftraggeber unsere Mandanten die
Rechte an teilweise veröffentlichten Entwürfen haben und insofern die
diesbezügliche Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung
darstellt. Wir haben unlängst für unsere Mandanten für die
unerlaubten Veröffentlichungen von Architekturzeichnungen im
Zusammenhang mit Brad Pitt eine nicht unerhebliche fünfstellige
Geldentschädigung gerichtlich durchsetzen konnten. Vor diesem
Hintergrund wäre dieser Betrag auch bei weiteren Veröffentlichungen
von Architekturzeichnungen unserer Mandanten als zu leistender
Schadensersatz in Ansatz zu bringen.
Quelle: Pressemitteilung Schertz Bergmann Rechtsanwälte