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Strafbefehl gegen Piusbruder Williamson wegen Holocaust-Leugnung

Archivmeldung vom 26.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Amtsgericht Regensburg hat gegen den umstrittenen katholischen Bischof Richard Williamson einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. "Der Strafbefehl ist heute eingegangen", sagte Williamsons deutscher Rechtsanwalt Matthias Loßmann dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe).

Der Geistliche der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview mit schwedischen Fernsehjournalisten in einem bayerischen Kloster den Holocaust verharmlost und die Existenz von Gaskammern bezweifelt. Nach Angaben von Loßmann wurde gegen Williamson eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Euro verhängt. Sollte Williamson den Strafbefehl akzeptieren, gilt er nach deutschem Recht damit als vorbestraft. Offenbar plant er, sich zu Wehr zu setzen. "Da sind einige Dinge, die man so nicht stehen lassen kann", sagte sein Anwalt Loßmann. Man habe nun 14 Tage Zeit, einen Einspruch zu prüfen. Erst dann sei der Strafbefehl rechtskräftig.

Quelle: Der Tagesspiegel

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